Ein Steueraufschub in Bezug auf Grundstückgewinnsteuern bezieht sich auf eine Verzögerung oder Aussetzung der Zahlung von Steuern auf den Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie. Steueraufschub kann in bestimmten Fällen gewährt werden, z.B. wenn der Verkaufserlös verwendet wird, um eine andere Immobilie zu erwerben. Dies funktioniert jedoch nur bei sogenanntem selbst bewohntem Wohneigentum und bedarf gewissen Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen.
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