Die Nutzniessung bezieht sich auf ein Recht, das einer Person die Nutzung und den Gebrauch einer Immobilie für einen bestimmten Zeitraum oder unbegrenzt gewährt, ohne dass diese Person das Eigentum an der Immobilie besitzt. Die Person, die das Nutzniessungsrecht hat, wird als Nutzniesser bezeichnet und hat das Recht, die Immobilie zu nutzen, aber nicht das Recht, sie zu veräussern oder zu verpfänden. Die Nutzniessung kann auf eine Person übertragen werden, aber das Eigentum an der Immobilie bleibt beim Eigentümer. Die Nutzniessung kann für eine Vielzahl von Zwecken gewährt werden, einschliesslich Wohnzwecken, gewerblichen Zwecken oder für landwirtschaftliche Nutzung. Es kann auch beschränkt sein auf bestimmte Teile einer Immobilie, wie z.B. das Dach oder den Garten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Nutzniessung ein eigenständiger Rechtsanspruch ist, der unabhängig vom Eigentum an der Immobilie bestehen kann. Es unterscheidet sich von einer Pacht oder Miete, da es ein dauerhaftes Recht auf die Nutzung einer Immobilie ist, während eine Pacht oder Miete ein zeitlich begrenztes Recht ist.