«Nutzen und Gefahr» ist ein juristischer Begriff aus dem Bereich des Eigentums. Es beschreibt die Rechte und Pflichten, die mit dem Besitz einer Sache verbunden sind. Der Eigentümer hat das Recht, die Sache zu nutzen und zu veräussern, aber auch die Verantwortung für Schäden, die durch die Nutzung entstehen können. Die Übertragung von Nutzen und Gefahr erfolgt in der Regel bei einer Handänderung von einer Person auf eine andere.
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