Eigentumsformen

Es gibt verschiedene Eigentumsformen für Wohneigentum – Alleineigentum, Gesamteigentum und Miteigentum. Nachfolgend werden die drei Eigentumsformen kurz erläutert. Um eine umfassende Beschreibung zu erhalten, konsultieren Sie den entsprechenden Hauptartikel.

Was ist die Definition von Alleineigentum?
Beim Alleineigentum gehört eine Immobilie nur einem Eigentümer, der über das Haus allein gemäss Art. 641 ZGB verfügen kann. Der Alleineigentümer ist allein verantwortlich für die Zahlung von Steuern, Abgaben, Unterhaltskosten, Hypotheken und Reparaturen.

Was ist Gesamteigentum?
Mehrere Personen, z.B. ein Ehepaar auf Grundlage eines Ehevertrags, sind gemeinsam Eigentümer der Immobilie. Die rechtliche Definition findet sich in Art. 652 ff. ZGB. Beim Gesamteigentum handelt es sich um gemeinschaftliches Eigentum ohne Quotenteilung, d.h. die Eigentümer bilden eine Eigentumsgemeinschaft zur gesamten Hand.

Wie lässt sich der Begriff Miteigentum und Miteigentumsanteil erklären?
Miteigentum bedeutet, dass mehrere Personen gemeinsam Eigentum an einer Immobilie besitzen. Im Gegensatz zum Gesamteigentum haben Miteigentümer ein Eigentumsrecht, das sich durch ihre jeweiligen Miteigentumsanteile definiert. In der Schweiz wird der Begriff Miteigentum verwendet, wenn mehrere Personen mit ihren jeweiligen Bruchteilen zusammen eine Immobilie besitzen. Die äusserliche Aufteilung der Liegenschaft ist dafür nicht erforderlich. Der Miteigentumsanteil definiert den Umfang der Beteiligung jeder Person an der Liegenschaft und wird im Grundbuch vermerkt.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wurde sorgfältig recherchiert, dennoch übernehmen wir keine Haftung über die Richtigkeit der gemachten Angaben.

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