Bauerwartungsland ist ein Begriff aus dem Raumordnungs- und Baurecht in der Schweiz, der sich auf landwirtschaftlich genutzte Flächen bezieht, die einer bevorstehenden Einzonung unterliegen. Diese Flächen werden als Bauerwartungsland bezeichnet, da sie für den landwirtschaftlichen Betrieb weiter genutzt werden können, bis sie für andere Zwecke (z.B. Wohnbau) zonenmässig erschlossen sind. Solange das Bauerwartungsland noch nicht eingezont ist, kann es für den landwirtschaftlichen Betrieb weiter genutzt werden, aber es darf keine Bauten errichtet werden.
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