Das Bauhandwerkerpfandrecht ist ein besonderes Recht in der Schweiz, das den Bauunternehmern und Handwerkern die Möglichkeit gibt, ihre Ansprüche auf den Verkaufserlös einer Immobilie zu sichern, die sie verbessert oder erweitert haben. Hierbei wird das Pfandrecht auf den Gebäuden oder Teilen davon begründet, auf denen die verbesserten oder erweiterten Arbeiten ausgeführt wurden. Dieses Pfandrecht bleibt bestehen, bis die Ansprüche des Bauunternehmers oder Handwerkers befriedigt wurden.
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