Gesamteigentum

Ein Gesamteigentum bezieht sich auf ein gemeinsames Eigentum an einer Immobilie oder einem anderen Vermögensgegenstand von mehreren Personen. Jeder Gesamteigentümer hat einen Anteil am Gesamteigentum, der in der Regel im Grundbuch verzeichnet ist. Die Rechte und Pflichten der Gesamteigentümer werden durch das Gesetz und die vereinbarten Regelungen bestimmt.

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