Kaufkraftsicherung

Die Kaufkraftsicherung ist eine Massnahme zur Absicherung des Kaufkraftverlusts infolge von Inflation. Dies kann erreicht werden, indem der Preis einer Ware oder Dienstleistung an die Inflationsrate angepasst wird, oder indem eine Währung gegen eine andere Währung abgesichert wird, die eine geringere Inflationsrate aufweist. In Bezug auf Immobilien bezieht sich die Kaufkraftsicherung häufig auf den Kaufpreis einer Immobilie oder auf die Mieten. Ein Teil des Kaufpreises oder der Mieten kann in einen Fonds investiert werden, der darauf ausgelegt ist, den Kaufkraftverlust durch Inflation auszugleichen. So soll sichergestellt werden, dass der Käufer oder Mieter in der Lage ist, seine Ausgaben auch in Zukunft zu decken, ohne dass seine Kaufkraft durch Inflation beeinträchtigt wird.

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