Lex Friedrich

Bei der Lex Friedrich-Erklärung erklärt die Gesellschaft, dass sie nicht gegen das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, auch Lex Koller oder Lex Friedrich genannt) verstösst und somit keine Bewilligung im Sinne dieses Gesetzes benötigt.

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