Ein Rechtsnachfolger ist jemand, der das Recht und die Pflichten einer anderen Person übernimmt, nachdem diese verstorben oder aus einem anderen Grund ihre Rechte und Pflichten abgegeben hat. Ein Rechtsnachfolger kann eine Person oder eine juristische Person wie eine Firma sein. Im Kontext von Erbschaften bezieht sich der Begriff auf eine Person, die das Vermögen einer verstorbenen Person erbt und damit die Rechte und Pflichten des Verstorbenen übernimmt. Im Falle eines Unternehmens bedeutet das, dass ein Nachfolger dessen Geschäft, Vermögen und Verbindlichkeiten übernimmt, wenn das Unternehmen verkauft, fusioniert oder aufgelöst wird.
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