WEF-Vorbezug

Für den Erwerb oder den Bau von selbst bewohntem Wohneigentum kann ein Vorbezug aus der beruflichen Vorsorge getätigt werden. Dieser wird oft als WEF-Bezug bezeichnet (WEF = Wohneigentumsförderung).

Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Gerne stehen wir für Auskünfte rund um Immobilien zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.