Wegrecht

Das Wegrecht bezieht sich auf das Recht, eine bestimmte Strecke auf oder durch ein Grundstück zu nutzen, um zu einem anderen Grundstück zu gelangen. Es handelt sich dabei um eine Art Dienstbarkeit, die in einer Grundbuchurkunde eingetragen werden kann. Zum Beispiel kann ein Landbesitzer einem Nachbarn das Recht einräumen, über sein Grundstück zu einem benachbarten Grundstück zu gelangen, wenn kein anderer Zugang vorhanden ist. Das Wegrecht kann auch mit einer Vergütung verbunden sein, die von dem Benutzer des Weges an den Grundstückseigentümer gezahlt wird.

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