Ein Werkvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer, bei der der Auftragnehmer verpflichtet ist, ein bestimmtes Bauwerk oder eine sonstige Leistung zu erbringen. Im Kontext von Immobilien kann ein Werkvertrag beispielsweise zur Renovierung, zum Neubau oder zur Modernisierung eines Gebäudes verwendet werden. Der Auftraggeber (z.B. Eigentümer eines Gebäudes) beschreibt in dem Vertrag die gewünschten Leistungen, während der Auftragnehmer (z.B. ein Bauunternehmen) die Verantwortung für die Durchführung und Überwachung der Arbeiten übernimmt. Der Werkvertrag regelt u.a. Fragen zur Kostenübernahme, zu Lieferterminen und zur Qualität der Leistung.
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