Was ändert sich für Eigentümer im Kanton Zürich ab 2026?

Ab 2026 müssen sich Eigentümer in Zürich auf höhere Steuerwerte einstellen, was zu einer erhöhten Steuerlast führen kann. Doch der Regierungsrat plant eine Härtefallregelung, um Betroffene zu entlasten. In unserem Blog erfahren Sie alles über die neuen Regelungen, deren Auswirkungen und wie wir Sie als Immobilienexperten dabei unterstützen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Was ändert sich für Eigentümer im Kanton Zürich ab 2026?

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat auf Grundlage zweier Gerichtsurteile die Anpassung der Vermögens- und Eigenmietwerte für Liegenschaften beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Vermögenssteuerwerte um durchschnittlich 48 %, die Eigenmietwerte um etwa 10 – 11 %. Grund hierfür ist die Marktentwicklung der letzten Jahre.

Um soziale Härten abzufedern, plant der Regierungsrat die Wiedereinführung einer Härtefallregelung. Diese soll greifen, wenn die neuen Steuerwerte Haushalte finanziell übermässig belasten. Die Anpassungen betreffen Liegenschaften in allen Zürcher Gemeinden, wobei individuelle Faktoren wie Landwert und Lageklasse berücksichtigt werden.

Warum kommt es zu diesen Anpassungen?
Die neuen Steuerwerte basieren auf einem Gerichtsurteil, das die bisherige Bewertung der Liegenschaften als nicht mehr konform mit dem Bundesrecht erachtete. Ein Gutachten der Wüest Partner AG zeigte, dass die Verkehrswerte von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen seit der letzten Bewertung 2009 um über 50 % gestiegen sind.

Härtefallregelung – Ein soziales Sicherheitsnetz
Um betroffene Haushalte vor übermässiger Steuerlast zu schützen, wird die Härtefallregelung wieder eingeführt. Diese greift, wenn die Steuerbelastung im Verhältnis zu Einkommen und Vermögen zu hoch ist. Die Regelung gilt als Übergangslösung, bis eine bundesweite Regelung zur Eigenmietwertbesteuerung in Kraft tritt. Hierzu wird eine parlamentarische Initiative auf Bundesebene unterstützt, die sich mit einem möglichen Systemwechsel beschäftigt.

Was bedeutet die Anpassung für Eigentümer?
Besonders Haushalte mit geringerem Einkommen und älteren Immobilien können von der Anpassung betroffen sein. Es wird darauf geachtet, die Neubauwerte älterer Liegenschaften um bis zu 40 % zu reduzieren, was vor allem langjährigen Eigentümern entgegenkommt. Zusätzlich wird der Eigenmietwert nun nach gemeindeindividuellen Ableitungssätzen berechnet, um die regionalen Unterschiede bei der Immobilienentwicklung zu berücksichtigen.

Zusätzliche Auswirkungen auf Eigentümer durch die Erhöhung des Eigenmietwerts
Die Erhöhung des Eigenmietwerts wirkt sich nicht nur auf die Steuerlast, sondern auch auf andere Bereiche aus:
  • Erhöhte Einkommenssteuer: Da der Eigenmietwert als fiktives Einkommen gilt, führt ein höherer Wert zu einer spürbaren Erhöhung des steuerbaren Einkommens und somit der Steuerlast.
  • Sozialleistungen: Ein höheres steuerbares Einkommen kann den Zugang zu Sozialleistungen wie Prämienverbilligungen, Stipendien oder anderen staatlichen Unterstützungen verringern oder sogar den Anspruch ganz ausschliessen.
  • Abschreibungsmöglichkeiten: Eigentümer können weiterhin Hypothekarzinsen oder Unterhaltskosten von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Allerdings könnten diese Abzüge im Vergleich zur Erhöhung des Eigenmietwerts relativ weniger vorteilhaft sein, sodass die Steuerlast trotzdem steigt.

Fazit
Die neuen Steuerwerte sind eine notwendige Anpassung an den aktuellen Immobilienmarkt, könnten aber viele Haushalte vor finanzielle Herausforderungen stellen. Die Härtefallregelung soll in solchen Fällen als Entlastung dienen. Eigentümer sollten sich rechtzeitig auf die Veränderungen einstellen, die ab 2026 wirksam werden und auch mögliche Auswirkungen auf ihr Einkommen und ihren Zugang zu Sozialleistungen in Betracht ziehen.

Wie wir unterstützen können
Als Experten in der Immobilienbranche bieten wir Ihnen nicht nur umfassende Beratung zu Kauf und Verkauf von Immobilien, sondern helfen Ihnen auch, die Auswirkungen der neuen Steuerwerte auf Ihre finanziellen Entscheidungen besser zu verstehen. Ob es um den Eigenmietwert, Vermögenssteuer oder die potenziellen Vorteile einer Investition geht – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, damit Sie optimal auf die neuen Regelungen vorbereitet sind. Zögern Sie nicht, uns für eine individuelle Beratung zu kontaktieren.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wurde sorgfältig recherchiert, dennoch übernehmen wir keine Haftung über die Richtigkeit der gemachten Angaben.

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