Eigentumserwerb durch Ersitzung

Können Sie wirklich Eigentümer werden, nur weil Sie etwas lange genug besitzen? In der Schweiz gibt es tatsächlich eine besondere Möglichkeit, Besitz in Eigentum zu verwandeln: die Ersitzung.
Eigentumserwerb durch Ersitzung

Was ist Ersitzung?
Ersitzung ist ein im Schweizer Recht verankerter Mechanismus, der es ermöglicht, durch langjährigen Besitz das Eigentum an einer Sache zu erwerben. Dieser Vorgang ist besonders im Zusammenhang mit Grundstücken von Interesse, kann aber auch bei beweglichen Sachen zur Anwendung kommen.

Grundlage für die Ersitzung sind die Artikel 728 bis 730 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), die bestimmen, dass jemand nach einer gewissen Zeit – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – zum Eigentümer wird. Für bewegliche Sachen (wie Autos oder Möbel) beträgt die Ersitzungsfrist 5 Jahre. Für unbewegliche Sachen, also insbesondere Grundstücke und Immobilien, beträgt die Frist 30 Jahre (Art. 662 ZGB).

Voraussetzungen für die Ersitzung
Der wichtigste Punkt beim Eigentumserwerb durch Ersitzung ist, dass der Besitz in gutem Glauben sein muss. Das bedeutet, der Besitzer muss davon überzeugt sein, dass er rechtmässig im Besitz der Sache ist. Dieser gute Glaube wird grundsätzlich vermutet, es sei denn, es gibt klare Hinweise, dass der Besitzer wissen müsste, dass er nicht der rechtmässige Eigentümer ist (Art. 3 ZGB).

Zusätzlich muss der Besitz ununterbrochen und eigenständig sein. Das bedeutet, dass Sie die Sache wie ein Eigentümer nutzen, ohne dass jemand anderes seine Rechte daran geltend macht. Vor allem darf es keine rechtlichen Streitigkeiten über den Besitz geben, die zur Unterbrechung der Ersitzungsfrist führen würden.

Die Fristen im Überblick
Fünf Jahre für bewegliche Sachen (Art. 728 ZGB): Das betrifft beispielsweise Autos, Kunstwerke oder Möbel. Nach Ablauf dieser Frist können Sie durch Ersitzung Eigentümer werden, wenn Sie die Sache in gutem Glauben und ohne Unterbrechung besessen haben.

30 Jahre für unbewegliche Sachen (Art. 662 ZGB): Dies gilt für Grundstücke und Immobilien. Hier muss der Besitzer 30 Jahre lang das Grundstück nutzen, bevor er das Eigentum durch Ersitzung erwerben kann.

Eintragung ins Grundbuch bei Grundstücken
Während bei beweglichen Sachen nach Ablauf der Frist der Erwerb des Eigentums automatisch eintritt, erfordert die Ersitzung von Grundstücken einen zusätzlichen Schritt: die Eintragung ins Grundbuch. Ohne diese Eintragung bleibt der Besitzer weiterhin nur Besitzer, aber er hat noch keinen rechtlichen Anspruch auf das Eigentum. Um die Eintragung ins Grundbuch zu erreichen, muss der Besitzer beim zuständigen Grundbuchamt einen Antrag stellen und nachweisen, dass die Voraussetzungen der Ersitzung erfüllt sind.

Was passiert bei Einsprachen?
Natürlich können während der Ersitzungsfrist auch andere Ansprüche geltend gemacht werden, insbesondere durch den rechtmässigen Eigentümer. Wenn der eigentliche Eigentümer gegen den Besitz Einspruch erhebt, wird die Frist der Ersitzung unterbrochen. Es kann auch sein, dass der Besitzer die Ersitzung gar nicht erfolgreich zu Ende führen kann, wenn sich der Eigentümer vor Ablauf der Frist rechtlich wehrt.

Daher ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen und Nachweise über den Besitz sorgfältig aufzubewahren. Im Zweifel sollte der Besitz und die Nutzung der Sache genau dokumentiert sein, um im Fall einer Auseinandersetzung gewappnet zu sein.

Wichtige Abgrenzung: Besitz ist nicht gleich Eigentum
Ein zentraler Punkt, der oft für Verwirrung sorgt, ist die Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum. Besitz bedeutet lediglich, dass Sie die tatsächliche Herrschaft über eine Sache haben – also sie nutzen und verwalten können. Eigentum hingegen gibt Ihnen die rechtliche Befugnis, über die Sache zu verfügen, sie zu verkaufen oder zu verschenken. Erst durch die Ersitzung wird aus dem blossen Besitzer der rechtliche Eigentümer.

Fazit
Ersitzung ist eine Möglichkeit, Eigentum ohne Kauf oder Erbschaft zu erwerben, allerdings sind die rechtlichen Hürden hoch. Besonders bei Grundstücken kann der Prozess Jahrzehnte dauern, und während dieser Zeit darf es keine Unterbrechungen oder rechtlichen Streitigkeiten über den Besitz geben. Wenn Sie die Voraussetzungen der Ersitzung erfüllen, können Sie durch Eintragung ins Grundbuch Ihr Eigentum sichern.

Wenn Sie ein Grundstück besitzen, von dem Sie glauben, es könnte durch Ersitzung in Ihr Eigentum übergehen, sollten Sie den Prozess frühzeitig in Angriff nehmen und sicherstellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

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