Renovation und Unterhalt mit Steuervorteilen

Was ist der Unterschied zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen? Nachfolgend werden die beiden Begriffe erläutert.
Renovation und Unterhalt | Blog | IMMOSEEKER.CH

Investitionen, die den Wert einer schweizerischen Immobilie erhalten oder stabilisieren, werden als werterhaltend bezeichnet. Diese Massnahmen können Instandhaltung, Renovierungen und ähnliches beinhalten und haben in der Regel keinen direkten Einfluss auf den Marktwert der Immobilie. Stattdessen können sie den Verkaufspreis oder Mietwert erhöhen und die Lebensdauer der Immobilie verlängern.

Beispiele hierfür:

  • Instandhaltungsarbeiten, wie das Reparieren oder ersetzen von Dächern, Fenstern oder Türen
  • Renovierungen von Bädern oder Küchen, um sie auf den neuesten Stand zu bringen
  • Modernisierung von Heiz- und Elektrosystemen, um Energieeffizienz und Kosteneinsparungen zu erreichen
  • Erneuerung von Bodenbelägen und Farbanstrichen, um die äussere Erscheinung der Immobilie zu verbessern
  • Stärkung von Fundamenten und Wänden, um eine längere Lebensdauer der Immobilie zu gewährleisten.

Bei Sanierungen kann es sein, dass einzelne Positionen wie eine Küche sowohl als Unterhalt, wie auch als wertvermehrende Investition betrachtet werden kann. Beispielsweise bei der Sanierung einer Küche in einen besseren Standard, mittels zusätzlicher Geräte und/oder hochwertigeren Materialien, wird nicht die gesamte Küche als Unterhalt angesehen. Zusätzliche Geräte wie Steamer, Abwaschmaschine, Weinkühlschrank, Teppanyaki, usw. gelten als Mehrwert, sollten sie nicht bereits in der vorherigen Küche verbaut gewesen sein.

Investitionen, die den Wert einer schweizerischen Immobilie steigern, werden als wertvermehrend bezeichnet. Diese Massnahmen können Erweiterungen, Umbauten oder ähnliches beinhalten und haben einen direkten Einfluss auf den Marktwert der Immobilie.

Einige Beispiele für wertvermehrende Investitionen bei Immobilien in der Schweiz sind:
  • Anbau oder Umbau, um mehr Wohnfläche zu schaffen
  • Erweiterung oder Modernisierung von Terrassen oder Gärten
  • Einbau von Swimmingpool, Sauna oder anderen vorher nicht vorhandenen Positionen

Aus steuerlicher Sicht können werterhaltende Investitionen in der Regel als Betriebskosten/Unterhalt abgezogen werden, was zu einer Reduzierung des Einkommens und damit zu einem Steuervorteil führt. Wertvermehrende Investitionen hingegen können bei einer Veräusserung, bei der ein Gewinn entsteht, geltend gemacht werden, was zu einer Verringerung der Steuerlast führt. Aktuell können aufgrund von Energieförderungsmassnahmen teilweise auch Bauteile wie Photovoltaikanlagen oder Solarthermie vom Einkommen in Abzug gebracht werden. Auf jeden Fall sollten Sie sich vor einer Sanierung eines Gebäudes über die kantonal geltenden Regelungen und Bestimmungen informieren. Diese weiche teilweise stark voneinander ab.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wurde sorgfältig recherchiert, dennoch übernehmen wir keine Haftung über die Richtigkeit der gemachten Angaben.

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