Wenn ein Kreditnehmer seine Hypothek vorzeitig ablöst, kann dies für die Bank einen finanziellen Schaden bedeuten, da sie dadurch entgangene Zinseinnahmen hat. Die Vorfälligkeitsentschädigung soll diesen Schaden ausgleichen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist in der Regel in Kreditverträgen für Festhypotheken oder Libor-Hypotheken festgelegt. Diese Klausel sieht vor, dass der Kreditnehmer bei vorzeitiger Rückzahlung der Hypothek eine Strafzahlung leisten muss, um den entgangenen Zinsertrag der Bank auszugleichen.
Wann ist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig?
Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird fällig, wenn ein Kreditnehmer vorzeitig aus seinem Kreditvertrag aussteigt und die Hypothek zurückzahlt. Die Entschädigung ist zu zahlen, wenn die Zinsbindungsfrist noch nicht abgelaufen ist und der Bank dadurch ein finanzieller Schaden entsteht. Eine vorzeitige Kündigung kann beispielsweise notwendig oder sinnvoll sein, wenn der Kreditnehmer seine Immobilie verkaufen möchte, eine gemeinsame Hypothek mit einem ehemaligen Ehegatten hat und sich scheiden lässt, einer der Hypothekennehmer stirbt oder von Invalidität betroffen ist und die Immobilie nicht mehr gehalten werden kann oder wenn der Kreditnehmer vom niedrigen Zinsniveau profitieren möchte.
Für den Kreditnehmer kann es in Zeiten fallender Hypothekenzinsen von Vorteil sein, den bestehenden Vertrag mit Festzins durch eine günstigere Hypothek abzulösen. Dies lässt sich die Hypothekenbank jedoch teuer bezahlen. Bevor sich der Kreditnehmer daher für die Kündigung seiner Hypothek entscheidet, sollte er die Kosten genau durchrechnen. Lohnend ist die Kündigung nur, wenn die Zinseinsparungen die Vorfälligkeitsentschädigung übersteigen.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wird von der Bank nach einer bestimmten Formel berechnet. Hierbei werden die Zinszahlungen berücksichtigt, die für die Restlaufzeit der Hypothek angefallen wären. Die Bank zieht den Wiederanlagezins ab, den sie für die Anlage des zurückgezahlten Hypothekenbetrags am Geld- oder Kapitalmarkt erzielen könnte. Häufig kommen noch Bearbeitungsgebühren hinzu.
Wenn ein Kreditnehmer seine Hypothek ablösen möchte, sollte er Schritte einleiten, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu prüfen und gegebenenfalls zu vermeiden. Zunächst sollte der Kreditnehmer seinen Kreditvertrag prüfen und sehen, ob er ein Kündigungsrecht hat und welche Fristen einzuhalten sind. Anschliessend kann er sich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung von seiner Bank berechnen lassen und Offerten für eine Anschlussfinanzierung einholen.
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