Bauland in Eglisau ZH | Das Grundstück mit 310 m² Fläche an ruhiger, zentraler Lage in Eglisau am Friedhofweg, wurde durch die Eigentümerschaft bereits rechtsgültig abparzelliert. Zudem sind die Gehwegrechte klar definiert, was eine solide Grundlage für die weitere Projektierung und Realisierung schafft.
Aufgrund einer rechtskräftigen Umzonung (September 2025) befindet sich das Grundstück neu vollständig in der Kernzone C. Diese Zonierung eröffnet vielseitige Nutzungsmöglichkeiten. Zulässig sind Wohnungen sowie höchstens mässig störende Handels- und Dienstleistungsbetriebe. Ebenfalls möglich sind Nutzungen aus den Bereichen Gastronomie und Beherbergung sowie sonstige Gewerbebetriebe im Rahmen der Zonenvorgaben. Damit eignet sich die Parzelle sowohl für ein Wohnprojekt als auch für eine gemischt genutzte Entwicklung mit publikumsorientierten oder dienstleistungsbezogenen Flächen.
Besondere Beachtung gilt den gestalterischen Vorgaben. Dachform und Dachneigung müssen mit den benachbarten Altbauten harmonisch im Einklang stehen. Zudem sind zwei Dachaufbauten in Form von Giebellukarnen oder Schleppgauben gestattet. Andere Formen von Dachaufbauten sind gemäss Vorschrift nur in den Kernzonen C und D zulässig, wodurch in dieser Kernzone grundsätzlich ein erweiterter Gestaltungsspielraum besteht, sofern die harmonische Einordnung ins Ortsbild eingehalten wird.
Diese Parzelle bietet eine interessante Gelegenheit für Bauherrschaften und Investoren, die an einem kleinen, gut nutzbaren Grundstück mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und vielfältiger Nutzungszulässigkeit in einem etablierten Umfeld interessiert sind.
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