Katasterplan

Ein Katasterplan ist eine massstabsgerechte Darstellung von Grundstücken, die im Liegenschaftskataster erfasst sind.
KATASTERPLAN

Auf dem Katasterplan werden die Grösse der Grundstücke, deren Nutzung sowie Lage und weitere Merkmale verzeichnet und grafisch dargestellt. Die Zuständigkeit für die Führung der Katasterpläne liegt beim zuständigen Vermessungsamt. Das Ziel des Katasters ist es, der Öffentlichkeit verlässliche Informationen über Grundstücke bereitzustellen. Der Katasterplan wird auch zur Erstellung von Stadtplänen verwendet. Die amtliche Vermessung der Schweiz ist für die Katasterpläne verantwortlich. Sie erfasst die Grundstücksgrenzen sowie Lage- und Höhenfixpunkte, die in das Kataster eingetragen werden, um das Grundeigentum zu sichern.

Das schweizerische Katasterwesen basiert auf dem ÖREB-Kataster (öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen). Darunter fallen Bauzonen, Gestaltungspläne, Baulinienpläne und Grundwasserschutzzone.

Welche Informationen enthält der Katasterplan? Im Katasterplan sind folgende Informationen enthalten:

  • Die Darstellung der ÖREB (Öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen) mit Legende
  • Die zugehörigen Rechtsvorschriften oder Verfügungen
  • Eine Auflistung der geltenden Rechtsgrundlagen
  • Die Namen und Anschriften von zuständigen Stellen, die weitere Auskünfte liefern können

Wenn Sie einen statischen Katasterauszug anfordern, zeigt dieser Ihnen, welche ÖREB auf dem Grundstück lasten. Sie können genau erkennen, welche Gebiete von dem jeweiligen ÖREB betroffen sind, beispielsweise Grundwasserschutzareale oder Waldgrenzen. Die Rechtsvorschriften und gesetzlichen Grundlagen beziehen sich auf kantonale Vorschriften und Nutzungspläne der Gemeinde. In der Schweiz gibt es über 170 unterschiedliche ÖREB, von denen derzeit nur die 17 bedeutendsten Einschränkungen im Kataster aufgenommen wurden.

Der Katasterplan ist für verschiedene Interessengruppen in der Immobilienbranche von Bedeutung, wie beispielsweise Käufer, Architekten, Ingenieurbüros, Hypothekenbanken und Immobilienmakler. Durch den schnellen und einfachen Zugriff auf ausschlaggebende Daten zum Grundstück wird Markttransparenz und Rechtssicherheit für alle Akteure in der Branche gewährleistet.

Wenn Sie einen Auszug aus dem Katasterplan benötigen, können Sie diesen über das Grundbuch der Liegenschaft bestellen. Die Daten sind öffentlich zugänglich und können teilweise über das Internet abgerufen werden. Für Bauvorhaben wird ein amtlich bestätigter Auszug vom Vermessungsamt benötigt. Es ist nicht erforderlich, ein bestimmtes Interesse an den Daten nachzuweisen, da der Grundstücksmarkt transparent sein soll. Das Abrufen eines Auszugs aus dem ÖREB-Kataster ist kostenlos, aber wenn eine beglaubigte Kopie benötigt wird, fallen je nach kantonalen Vorschriften Gebühren an. Der statische Auszug enthält detaillierte Informationen zu den öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen eines Grundstücks und wird bei der Erteilung von Baubewilligungen und der Vergabe von Hypotheken verwendet. Der dynamische Katasterauszug ist über die kantonalen ÖREB-Geoportale verfügbar und stellt die Einschränkungen visuell dar. Es ist möglich, mehrere Grundstücke und Gebiete auf verschiedenen Ebenen gleichzeitig anzeigen zu lassen.

Katasterpläne werden vom örtlichen Vermessungsamt der Gemeinde geführt und können seit 2014 über das ÖREB-Portal im Internet abgerufen werden. Eine grosse Anzahl von Kantonen, darunter Bern, Zürich, Neuenburg, Thurgau und weitere Regionen, bietet mittlerweile Grundstücksinformationen online an. Das ÖREB-Portal stellt alle öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen zentral zur Verfügung und liefert wichtige Informationen zum Katasterplan von Grundstücken.

Das Grundbuch und der Kataster haben unterschiedliche Funktionen. Das Grundbuch gibt Auskunft über die dinglichen Rechte an Grundstücken, wie z.B. Eigentum, Dienstbarkeiten, Pfandrechte und Grundlasten. Diese Rechte werden im Grundbuch begründet, übertragen, geändert oder aufgehoben. Der Kataster hingegen enthält Informationen über die Geometrie der Liegenschaften und deren Grenzen. Er dient als Grundlage für die Eintragung von Grundstücken im Grundbuch. Im Zivilrecht wird das Kataster gelegentlich fälschlicherweise als Grundbuch bezeichnet.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wurde sorgfältig recherchiert, dennoch übernehmen wir keine Haftung über die Richtigkeit der gemachten Angaben.

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