Liegenschaftssteuer

Die Liegenschaftssteuer ist eine Steuer, die in vielen Schweizer Kantonen auf Grundeigentum erhoben wird. Ob und wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von den kantonalen Steuervorschriften ab.

Die Liegenschaftssteuer wird auch als Grundsteuer oder Grundstücksteuer bezeichnet und gilt unabhängig davon, ob das Grundstück verkauft, vererbt oder verschenkt wird. Die Steuer wird alleinig aufgrund der Tatsache erhoben, dass das Grundstück existiert. Die Kantone und/oder Gemeinden können selbst entscheiden, ob und wen sie besteuern möchten. Natürliche und/oder juristische Personen können je nach kantonaler Gesetzgebung besteuert werden.

Die Zuständigkeit für die Erhebung der Liegenschaftssteuer liegt bei den Kantonen und/oder Gemeinden, abhängig von den jeweiligen kantonalen Regelungen. Die Steuer wird in der Regel jährlich für das gesamte Jahr erhoben, entweder zu Beginn oder am Ende des Steuerjahres.

Unter den Grundstücksbegriff gemäss §655 ZGB fallen nicht nur Liegenschaften, sondern auch selbstständige und dauerhafte Rechte, Bergwerke und Miteigentumsanteile an Grundstücken. Die Liegenschaftssteuer gilt somit nicht nur für Liegenschaften, sondern auch für andere Grundstückstypen und wird als Objektsteuer erhoben.

Welche Kantone erheben die Minimalsteuer anstelle der Liegenschaftssteuer?
Einige Kantone, nämlich Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen und Uri (nur für Grundstücke von juristischen Personen), erheben die Minimalsteuer als Steuer auf das Grundeigentum.

Welche Kantone erheben sowohl die Liegenschaftssteuer als auch die Minimalsteuer?
Die Kantone Luzern, Tessin und Thurgau erheben sowohl die Liegenschaftssteuer als auch die Minimalsteuer.

In welchen Kantonen müssen keine der beiden Steuern bezahlt werden?
Aargau, Basel-Landschaft, Glarus, Schwyz, Solothurn, Zug und Zürich erheben keine der beiden Steuern.

Was ist die Bemessungsgrundlage der Liegenschaftssteuer und wie wird sie berechnet?
Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Liegenschaftssteuer ist der Bruttowert des Grundstücks, der in periodischen Abständen festgelegt wird. Schulden auf dem Grundstück werden dabei nicht berücksichtigt. Zur Bestimmung des Bruttowerts verwenden die Kantone entweder den Verkehrswert der Immobilie oder den Ertragswert. In einigen Fällen wird der Steuerwert geschätzt, wobei neben dem Grundstück auch die Gebäude und der Ertrag berücksichtigt werden. Details zur Ermittlung des amtlichen Werts finden sich in den Steuergesetzen der Kantone.

Welche anderen Steuern müssen Immobilienbesitzer zahlen?
Neben der Liegenschaftssteuer können Eigentümer von Immobilien auch die Grundstückgewinnsteuer, die Handänderungssteuer, den Eigenmietwert und die Vermögenssteuer auf Liegenschaften zahlen. Es ist ratsam, sich vor einem Immobilienverkauf über alle anfallenden Steuern zu informieren, wobei in den meisten Fällen der Verkehrswert der Immobilie als Grundlage zur Berechnung dient.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wurde sorgfältig recherchiert, dennoch übernehmen wir keine Haftung über die Richtigkeit der gemachten Angaben.

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